Einreise


Seit März 2020 ist keine Einreise für Urlauber aus dem Ausland nach Australien möglich.

Nachfolgende Informationen entsprechen dem dem Stand vor der Einreisesperre, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie vorgenommen wurde. Die Informationen werden nach Aufhebung des Einreiseverbots entsprechend den dann gültigen Bedingungen überarbeitet.


Auf den Flügen nach Australien erhält man ein Formular zur Einreise und ein Formular der Zollverwaltung zum Ausfüllen.

Die gelbe Passagier-Einreisekarte (Incoming Passenger Card [IPC]) ist ein Rechtsdokument und muss von jedem Passagier ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Einreisekarten (auch in anderen Sprachen als der englischen verfügbar) werden vor Ankunft in Australien im Flugzeug verteilt. Alle den Quarantänebestimmungen unterliegenden Waren, die Passagiere mit sich führen sind anzugeben.

Das Department of Immigration and Border Protection (DIBP) plant ist diese Karten bis Ende 2018 durch eine elektronisches System zu ersetzen. Die grüne Passagier-Ausreisekarte (Outgoing Passenger Card [OPC]) ist seit Juli 2017 nicht mehr erforderlich.
🔗 Einreiseformular (Incoming Passenger Card)

Einfuhrbestimmungen

Australien ist frei von vielen Schädlingen und Krankheiten, die in anderen Ländern der Welt vorkommen. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, ist es unbedingt notwendig, daß alle Australienreisenden bei Ihrer Ankunft sämtliche Waren angeben, die für Australiens Tierwelt, die landwirtschaftlichen Industrien oder Pflanzen schädlich sein könnten.

Einfuhrverbote

Felle und Häute, Blumen, Pflanzen, Saaten, Waffen und Drogen sowie diverse Lebensmittel

Lebensmittel

  • Verboten ist beispielsweise die Einfuhr von Obst, Nüssen, Milchprodukte etc.
  • In der Regel problemlos ist die Einfuhr von Süßwaren wie Gummibärchen, Lebkuchen, Schokolade oder Pralinen. Die Süßwaren sollten orginal verpackt sein, außerdem ist es hilfreich eine kurze englischsprachige Beschreibung für den Zoll parat zu halten sofern man nicht selbst englisch spricht. Lebensmittel müssen deklariert werden, d.h. auf der „Incoming Passenger Card“ angegeben werden. Nach dem Abholen des Gepäcks ist der „Red Channel“ („Goods to declare“) anzusteuern. Informieren Sie den Beamten, der dort am Zugang steht, auf seine Frage nach der Art der Lebensmittel entsprechend was Sie mitführen. Höchstwahrscheinlich wird er dann handschriftlich einen Zusatzvermerk auf der Karte machen und sie dann damit trotzdem vom „Red Channel“ abweisen und zum „Green Channel“ schicken oder das Gepäck wird einfach nochmal durch ein Röntgengerät geschickt. Auspacken müssen Sie nur in Zweifelsfällen, vor allem wenn Sie nicht selbst deutlich machen können was Sie mitbringen. Achtung: Nussschokolade darf offiziell nicht ins Land – für Nüsse gilt ein grundsätzliches Einfuhrverbot.
  • Seit Aldi Süd in Australien auch deutsche Gummibärchen führt ist es nicht mehr nötig sich für Gummibärchen einem Stress bei der Einreise auszusetzen.

Fazit: Es rentiert sich auf keinen Fall, etwas undeklariert einschmuggeln zu wollen… schon gar nicht Süßigkeiten, da die im Normalfall, wenn sie deklariert sind, so gut wie immer völlig unkompliziert und ohne eine echte zeitlich messbare Verzögerung durchgehen. Der Umweg über den Red Channel-Zugang oft nicht einmal eine Minute! (Vielfache Erfahrung)

Das Department of Agriculture and Water Resources ist zuständig für die Einfuhrgenehmigung von Lebensmitteln.
🔗 Department of Agriculture and Water Resources – Bringing Goods into Australia

Zoll

Freigrenzen für zollfreie Einfuhr

Wer 18 Jahre und älter ist, darf allgemeine Güter im Wert bis zu 900 AUD zollfrei nach Australien bringen. Für Personen unter 18 Jahren liegt die Grenze bei 450 AUD. Allgemeine Güter beinhalten Geschenke, Souvenirs, Kameras, elektronische Ausrüstung, Lederwaren, Parfüm-Konzentrate, Schmuck, Armbanduhren und Sportausrüstung (Taucherausrüstung, …). Soweit irgend möglich Kopien der Kaufbelege mitführen.

  • Devisen: AU$ 10.000 in bar ohne Deklaration
  • Tabak: 25 Zigaretten oder 25 Gramm Zigarren oder Tabakprodukte. Diese Kategorie schließt sämtliche Tabakprodukte im mitgeführten Reisegepäck mit ein, ganz gleich, wo oder wie sie gekauft wurden.
  • Alkohol: 2,25 Liter (inklusive Wein und Bier)

Wichtig: Wer die zur Einfuhr erlaubten steuerfreien Grenzen überschreitet, muss für alle Gegenstände dieser Art (allgemeine Güter, Alkohol oder Tabakwaren) Steuern und Zoll bezahlen, nicht nur auf die Gegenstände, die die jeweiligen Grenzmengen überschreiten. Für die Produkte im mitgeführten Reisegepäck ist es für die Einreise unerheblich wo oder wie sie gekauft wurden. Also wird zum Beispiel ein Produkt das in Deutschland erworben wurde gleich behandelt wie eines aus dem Duty-Free-Verkauf auf einem Flughafen auf dem Weg nach Australien oder an Bord einer Fluglinie.
🔗 Website der australischen Zollbehörde
🔗 Merkblatt des Zolls in deutscher Sprache (PDF)

Kontrollen

Durchsuchung von Gepäck

Zur Aufspürung von nicht deklarierten, quarantänepflichtigen Gegenständen bedienen sich die Quarantänebeamten der Hilfe von Spürhundenteams und Röntgengeräten und führen Gepäckstichproben durch. Besucher, die Gegenstände, welche der Quarantänekontrolle unterliegen, nicht angeben, müssen mit einer Sofortstrafe, d.h. einer gebührenpflichtigen Verwarnung, oder strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Sofortstrafen bzw. Bescheide wegen Verletzung der Quarantänevorschriften (Quarantine Infringement Notices – QINS) dienen der Abschreckung. Durch das System der Sofortstrafen erübrigen sich die langen Wartezeiten bis zu Gerichtsterminen, und es werden auch diejenigen bestraft, die aufgrund ihres kurzen Aufenthaltes in Australien normalerweise nicht belangt werden würden. Die Quarantänebeamten haben das Recht, Sofortstrafen zu verhängen, wenn Sie überzeugt sind, dass ein Passagier quarantänepflichtige Gegenstände absichtlich nicht bzw. falsch angegeben hat. Bei gravierenderen Fällen der Missachtung von Quarantänebestimmungen wird weiterhin gerichtlich vorgegangen. Reisende, die versehentlich oder aufgrund von Sprachproblemen einen Fehler gemacht haben, müssen keine Strafe zahlen. Die Strafen liegen je nach Art des Vergehens zwischen A$ 110 und A$ 220. Die Quarantänebeamten geben dem Passagier einen Bußgeldbescheid, in dem die Höhe der Strafe genannt ist, die vor Verlassen der Flughafen-Gepäckhalle an den Zollabgabenkassierer gezahlt werden muss. Die Strafen können in australischer Währung, mit Kreditkarte oder einem auf eine australische Bank ausgestellten Scheck gezahlt werden. Gegen Passagiere, die sich weigern, die Strafe zu zahlen, kann AQIS ein Gerichtsverfahren einleiten.

 

Durchsuchung von Datenträgern

Auf der Passenger Incoming Card ist Teil der Frage eins ob man Güter in das Land bringt deren Einfuhr verboten ist oder die Beschränkungen unterliegen. Gelistet ist seit November 2009 hier auch explizit der Punkt „Pornographie“. „Was geht mich das an?“ mögen sich hier sicher die allermeisten Reisenden denken. Für Reisende mit Laptop oder Digitalkamera kann es zu Überraschungen führen, wenn das Notebook oder die Kamera ohne größere Begründung überprüft wird. In Australien sind die Zöllner gesetzlich verpflichtet die Einfuhr von Gewalt- und Gewalt verherrlichenden Filmen, auf Datenträgern jeglicher Art zu vermeiden. Es ist den australischen Behörden erlaubt bei der Einreise die Datenträger von Reisenden nach unerwünschtem Material zu durchsuchen – auch ohne direktes Beisein der Besitzer von Notebook oder Kamera, also beispielsweise in einem separaten Raum. Gesucht wird in solchen Fällen nach gewaltverherrlichenden Darstellungen und selbstverständlich solchen in denen Minderjährige als Darsteller agieren. Im Rahmen von Zufallsprüfungen können theoretisch Datenträger von jedem Einreisenden überprüft werden.“ Der Mobilitätsmanager“ gab bereits 2008 den Tipp: „Alles runter von der Festplatte, was für die Sicherheitskräfte und Zöllner von Interesse sein könnte.“ Unter anderem berichtete auch der Online-Dienst eTurbo-News darüber dass man in Australien auch hinter Gitter landen könne. Für die Kontrollen und den damit verbundenen Eingriff in die Privatsphäre zeigten die Kollegen von eTurbo News in Ihrer Kommentierung durchaus Verständnis. Auch Deutsche sind unter den schwarzen Schafen: Im Juni 2008 wurde ein 23-jähriger Deutscher wegen des Besitzes von Kinderpornographie von Melbourne aus wieder nach Deutschland zurück geschickt.

Einfuhr von Tieren

Die Einfuhr von Hunden, Katzen oder anderen Tieren ist ein aufwändiges Prozedere (Papier“krieg“, Impfungen und last but not least die Quarantäne).

  • Das Tier braucht einen internationallesbaren Identifikationschip.
  • Je nach Tierart kommen diverse Impfungen und Blutuntersuchungen in einem bestimmten Zeitraum vor der Abreise hinzu
  • Eine Einreisegenehmigung ist anzufordern.
  • Hunde werden beispielsweise in einer speziellen Flugbox im Frachtraum transportiert.
  • Die Tiere werden von der Quarantänestation bei Einreise abgeholt. Besuche: Am nächsten Tag, dann in erster Woche täglich, nächste 3 Wochen 3x/Woche. Quarantänestationen sind i.d.R. großzügig angelegt. Es gibt in Australien drei Quarantänestationen.