Sprachreisen

Australien als Sprachreiseziel

Nach Angaben des Fachverband Deutscher Sprachreise-Veranstalter (FDSV) besuchten im Jahr 2019 2,38 Prozent aller deutschen Sprachreisenden. Den höchsten Marktanteil hat Australien unter erwachsenen Sprachschülern. 2020 kam der Markt in Folge der Pandemie ab März zum Erliegen.

Angebote

Ein Sprachkurs wird aus vielen Motiven belegt. Die meisten Australien-Reisenden, die einen Sprachkurs belegen wollen, möchten in der englischen Sprache sicherer werden – für den Umgang im Studium oder im Beruf. In Australien stehen dafür zahlreiche Kurse zur Wahl, auch für unterschiedliche Altersgruppen. Achten Sie darauf, dass in den Angeboten von Veranstaltern die Sprachschulen namentlich genannt sind und der jeweilige möglichst exakt beschrieben wird. Nur so können Sie Leistungen und Preise präzise erkennen und vergleichen. Das Angebotsprofil sollte folgende Informationen umfassen:

  • Zahl der Schüler in einer Lerngruppe?
  • Wie werden leistungsgerechte Lerngruppen gewährleistet?
  • Sind die Kurse international zusammengesetzt oder bestehen sie nur aus deutschsprachigen Schülern?
  • Sind Inhalte und Lernziele des Unterrichts präzise definiert?
  • Wird ein Teilnahmezertifikat/Zeugnis ausgestellt?
  • Wie viele Lektionen hat der Kurs?
  • Wie lange sind die Unterrichtseinheiten und wie viele finden pro Tag statt?
  • Welche außerschulischen Aktivitäten sind im Kursort möglich und auf welche Weise ist die Sprachschule dabei behilflich? (Sind Besuche, Ausflüge, Freizeitaktivitäten sind im Preis enthalten?)

In Australien konzentrieren sich die Angebote vorwiegend auf die Städte AdelaideBrisbaneCairnsMelbournePerth und Sydney. Zusätzlich konnten sich beispielsweise die Sunshine Coast (insbesondere Noosa)Airlie Beach und die Gold Coast als beliebte Ziele von Sprachkurs-Besuchern etablieren.

Es gibt Veranstalter, die die Kurse zu Originalpreisen vermitteln und nur einen bestimmten Prozentsatz Provision für die Vermittlung erhalten – andere kalkulieren größere Provisionen ein. Natürlich kann man auch einen Kurs direkt in Australien buchen. Wer in Deutschland, Österreich oder der Schweiz über einen Veranstalter bucht, für den gilt das jeweilige (meist gewohnte) Reiserecht des Heimatlandes.

Kombinationsangebote

Von vielen Reisenden wird das Erlernen der Sprache in Australien auch gerne mit weiteren Elementen verbunden.

  • + Sport
    Sportarten, wie Tauchen, Segeln oder Golf können Down Under im Vergleich zu USA oder Europa zu günstigen Schnupperpreisen ausprobiert werden. Innerhalb des Urlaubs können auch entsprechende Zertifikate erworben werden.
  • + Reisen
    Sogenannte „Travelling Classrooms“ sind Kombinationen aus einem Intensivkurs und einer anschließenden Rundreise in Kleingruppe mit dem Sprachlehrer. Dabei wird der Sprachunterricht fortgesetzt, gleichzeitig lernt man aber Land & Leute kennen und kann das Erlernte direkt unterwegs umsetzen.
  • + Praktika
    Wer seine neu erworbenen Sprachkenntnisse gleich im passenden beruflichen Umfeld vertiefen möchte findet dazu bei einigen Veranstaltern auch Angebote für anschließende Praktikas.

Sprache

Es gibt ja Leute die behaupten die Aussies würden gar kein Englisch sprechen. Stimmt nur teilweise. Sagen wir so: Der Wortschatz des Englischen wird um spezielle australische Nuancen bereichert. Auf jeden Fall eignet sich Australien hervorragend für eine Sprachreise. Dank der Mentalität der Australier ist dafür gesorgt, dass der Spaß am Lernen nicht zu kurz kommt.

Kosten

In Australien kann man fürs gleiche Geld etwa so langer zur Schule wie in England oder USA. Die Lebenshaltungskosten in Australien sind leicht höher. Billiger sind die Schulen unter anderem in Südafrika. Relativ hoch ist der Flugpreis nach Australien, aber je länger man vor Ort bleibt um so weniger fällt er ins Gewicht.

Kursarten

Bei den Kursarten finden sich Begriffe wie „Ferienkurs“, „Intensivkurs“ etc.. Diese Bezeichnungen sind nicht einheitlich standardisiert. Ihre Beschreibung erfolgt daher exemplarisch und nicht streng kategorisierend.

Generelle Auswahlkriterien

Wie viel Zeit steht Ihnen wann zur Verfügung und welches Ziel möchten Sie erreichen?

  • Je kürzer Ihr Zeitbudget und je höher Ihre Erwartungen, um so eher werden Sie wahrscheinlich ein intensives Sprachtraining wählen – am besten in einer kleinen Gruppe mit z.B. 5 Teilnehmern. Versuchen Sie sich auch einzuschätzen wieviel Englisch Sie (bereits / noch) können und wie motiviert Sie sind ein eventuell anstrengenderes Lernpensum zu absolvieren.
    Wenn Sie bereits in der Schule recht viel Englisch gelernt haben, aber diese Kenntnisse über (viele) Jahre nicht oder nur schwach genutzt haben, dürften Sie erstaunt sein, wie schnell Sie diese Kenntnisse wieder aktivieren können.
  • Versuchen Sie in der Nebensaison die Sprachschule zu besuchen. Es ist nicht nur preisgünstiger sondern auch ruhiger. So haben Sie die Chance auf kleinere Klassen und entspanntere Lernatmosphäre. Idealerweise können die Lehrkräfte intensiver auf die Bedürfnisse der einzelnen Teilnehmer eingehen.

Berücksichtigen Sie auch die klimatischen Verhältnisse vor Ort. Hierzu finden Sie Informationen bei der Übersicht zu
🦘 Reisezeiten

Schwerpunkte

Neben Kursen, die allgemeine Sprache zum Gegenstand haben, finden sich Angebote im Bereich der kaufmännischen oder technischen Fachsprache, und das auf unterschiedlichem Spezialisierungsgrad. Für den Fachmann, der innerhalb seines Spezialbereiches auch ein sprachlicher Spezialist werden will, sind „handgeschneiderte“ Kurse möglich, die allen Wünschen gerecht werden, sowohl hinsichtlich der fachsprachlichen Komponente als auch der gewünschten Fertigkeiten und Situationen. In Australien werden u.a. Kurse angeboten in:

Eine Klassifikation der bisherigen Könnensstufe wird in der Regel durch einen Sprachtest in Deutschland oder direkt vor Ort vorgenommen.

Anfängerkurse

Eine Reihe von Veranstaltern empfehlen Anfängern Grundkenntnisse im Heimatland erlernen. Dies erleichtert in Australien den Einstieg und spart kostbare Zeit. Ansonsten ist für Anfänger wichtig ob es am Kursort deutschsprachige Lehrer, Mitarbeiter, und Ansprechpartner gibt.

Ferienkurse

Hier sind Sie richtig, wenn Sie die Aussies kennenlernen wollen und dabei noch etwas Englisch pauken möchten. Ferienkurse beschränken sich meist auf Vormittagsunterricht (mit etwa drei Lektionen pro Tag). Der Nachmittag steht zur freien Verfügung bzw. es wird ein Programm für Aktivitäten (meist optional) angeboten. Ein wichtiger Aspekt beim Erlerne der Sprache ist das „Socialising“, also gemeinsame Aktivitäten der Kursgruppe.

Intensivkurse

Wer beruflich sein Englisch polieren will, sollte diese Kursform wählen. Intensivkurse bestehen aus ca. 30 Lektionen pro Woche, oft in Kleingruppen oder als Verbindung von Hauptkurs (vormittags) mit Einzelunterricht oder fachspezifischem Unterricht. Für viele dieser Kurse kann in manchen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland auch Bildungsurlaub bzw. Bildungszeit in Anspruch genommen werden. Eine besondere Motivation liegt für viele in der Aneignung von zusätzlichen fachspezifische Ausdrucksweisen und Fachvokabular für die gegenwärtige oder zukünftige Berufstätigkeit.

Einzelunterricht

Intensivste Form des Unterrichtes mit der größten terminlichen Flexibilität. Ideale Alternative für Sprachreisende, die nur wenig Zeit zur Verfügung haben. In kurzer Zeit lässt sich der individuell bestmögliche Lernerfolg erzielen. Sowohl zeitlicher als auch inhaltlicher Umfang eines Sprachkurses können auf die individuellen Wünsche und Bedürfnisse abgestimmt werden und Lehrkräfte können gezielt darauf eingehen.

Examen

Die Diplome der Cambrige Examen [First Certficate (FCE), Certificate in Advanced English (CAE) & Profiency Certificate (CPE)] werden in der Wirtschaft und im akademischen Bereich als Leistungsnachweis anerkannt und sind bei Bewerbungen oft nützlich. Die Kurse dauern 5 bzw. 11 Wochen. Ein Aufenthalt in Australien eignet sich hervorragend um diese zu erwerben.

  • FCE: die Prüfung findet 3 x jährlich statt: im März, Juni & Dezember.
  • CAE & CPE: Prüfungen finden 2 x jährlich statt im Juni & Dezember.

Bildungsurlaub

Bildungsurlaubsgesetze

Regelungen in einigen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland, wonach alle Arbeitnehmer an speziell diesbezüglich anerkannten Fortbildungskursen teilnehmen können – bei voller Lohnfortzahlung und ohne Verminderung des Urlaubsanspruches. Bildungsurlaub kann auch dazu genutzt werden, um Sprachkurse im Ausland zu belegen. „Bildungsurlaub dient der politischen Bildung oder der beruflichen Weiterbildung … Berufliche Weiterbildung soll dem Arbeitnehmer ermöglichen, seine berufliche Qualifikation zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern und ihm zugleich die Kenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge vermitteln . . .“
Quelle: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz

Voraussetzungen

In der Regel ein mindestens sechs Monate altes Vollzeit-Beschäftigungsverhältnis in einem Unternehmen.

Ansprüche

Allgemein verbindliche Aussagen können nicht übergreifend für alle Bundesländer gemacht werden. Nachfolgende Angaben sind Elemente, die sich im Rahmen der Bildungsurlaubsgesetze der einzelnen Bundesländer wiederfinden. Bitte erkundigen Sie sich nach den Regelungen in Ihrem Bundesland über die Links im Anhang dieser Aufzählung.

  • Pro Kalenderjahr hat der Arbeitnehmer Anspruch auf fünf Arbeitstage. Sinnvoll für eine Sprachreise ist allerdings ein zweiwöchiger Kurs. Dies erreicht man, indem man von der Möglichkeit Gebrauch macht, seinen Anspruch auf Bildungsurlaub von einem Jahr auf das nächste „gutschreiben“ zu lassen. Wichtig: Dieser Wunsch nach Zusammenziehung von zwei Wochen muss der Firma rechtzeitig und schriftlich zum Kalenderjahreswechsel mitgeteilt werden und kann nur einmal alle zwei Jahre erfolgen.
  • Grundsätzlich sind genaue Kursbezeichnung und Termin dem Arbeitgeber so früh wie möglich (spätestens vier bis sechs Wochen vor der gewünschten Freistellung) mitzuteilen, so dass die Firma entsprechend disponieren und die Freistellung problemlos organisiert werden kann.
  • Der Arbeitgeber kann die Teilnahme am Bildungsurlaub nur ablehnen, wenn dem dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Gegenüber Auszubildenden darf der Arbeitgeber damit allerdings nicht argumentieren.
  • Der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer dürfen wegen der Teilnahme am Bildungsurlaub keinerlei betriebliche Nachteile entstehen.
  • Bildungsurlaub führt weder zum Abzug von Lohn oder Gehalt noch zur Kürzung des gesetzlich bzw. vertraglich vorgeschriebenen Erholungsurlaubs.
  • Hat Ihr Arbeitgeber den Bildungsurlaub (gesetzlich begründet) abgelehnt, geht Ihnen die Zeit keineswegs verloren. Im gleichen Jahr können Sie eine Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt besuchen oder der Anspruch wird auf das folgende Kalenderjahr übertragen. Ihnen stehen dann also 10 Tage zu.
  • Tauchen Probleme oder Fragen auf, setzen Sie sich auf jeden Fall mit Ihrem Betriebs- oder Personalrat oder der Jugendvertretung in Verbindung.
  • Für Beamte, Richter, Soldaten und ähnliche Berufsgruppen besteht kein verbrieftes Recht auf Bildungsurlaub. Allerdings existiert eventuell die Möglichkeit, bezahlten Sonderurlaub oder Dienstbefreiung gemäß den entsprechenden Vorschriften zu beantragen.
  • Wer im Schichtdienst bzw. auch regelmäßig am Wochenende arbeiten muss, kann in manchen Fällen sechs bzw. zwölf Werktage Bildungsurlaub beanspruchen.
  • Bildungsurlaub kann (teilweise) auch in Verbindung mit anschließendem Erholungsurlaub genommen werden, wobei natürlich nur die tatsächlich für die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung aufgewendete Zeit veranschlagt werden darf.

Links zu den Regelungen für Bildungszeit bzw. Bildungsurlaub in Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland:

🔗 Baden-Württemberg
🔗 Berlin
🔗 Brandenburg
🔗 Bremen
🔗 Hamburg
🔗 Hessen
🔗 Mecklenburg-Vorpommern
🔗 Niedersachsen
🔗 Rheinland-Pfalz
🔗 Saarland
🔗 Sachsen-Anhalt
🔗 Schleswig-Holstein

Andere Bundesländer arbeiten an ähnlichen rechtlichen Regelungen. Darüber hinaus existieren in Anlehnung an bereits bestehende Gesetze zahlreiche tarifvertragliche oder firmeninterne Regelungen, die eine vergleichbare Grundlage zur Gewährung von Bildungsurlaub darstellen.

Veranstalter-Bescheinigung

Beispielhafte Darstellung: Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung erhalten Sie umgehend eine Anmeldebestätigung für Ihren Arbeitgeber. In der Regel bzw. auf Wunsch erhalten Sie eine Bescheinigung, auf der die Kosten für den Sprachunterricht separat ausgewiesen ist. Nach Beendigung des Bildungsurlaubskurses erhalten Sie unaufgefordert bzw. auf Wunsch eine Bescheinigung für den Arbeitgeber, in der die ordnungsgemäße Teilnahme an der Bildungsurlaubsveranstaltung bestätigt wird.

Unterkunft

mit viel Kontakten

Recht typisch sind Unterkünfte in „Homestays“ – in einer australischen Familie, meist wahlweise mit Halb- oder Vollpension und in einer Wohngemeinschaft Möbliertes Zimmer auf dem Campus oder außerhalb. Bad, Küche und Wohnzimmer meist mit anderen Studenten geteilt. Als Sprachschüler profitiert man durch einen Blick in den australischen Alltag. Gut zu wissen: Australische Privathäuser verfügen selten über Zentralheizung und sind nicht optimal isoliert in allen Räumen. In den Wintermonaten kann es in den Häusern recht kalt werden.

mit viel Ruhe

Alternativ bieten sich Hotels, Pensionen, Apartments und Studios an. Sie eignen sich, wenn Sprachreise-Teilnehmer gemeinsam mit der Familie bzw. dem Partner oder der Partnerin, die an dem Sprachkurs nicht teilnehmen, eine Reise buchen. Auch wer ausgiebiges Socialising nicht so mag und sich nach einem sehr intensiven Kurs zurückziehen will wird eher diese Form der Unterkunft wählen.

Steuerliche Absetzbarkeit

Nachfolgende Hinweise sind unverbindlich und ohne Gewähr und gelten vorwiegend für die Bundesrepublik Deutschland. Verbindliche Auskünfte erteilt Ihr Steuerberater oder Ihr Ansprechpartner auf dem Finanzamt.

Zuordnung

Uneinheitliche Behandlung von Bundesland zu Bundesland und sogar von Finanzamt zu Finanzamt: Sprachreisen gelten entweder als Sonderausgaben, Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben. Da Fremdsprachenerwerb stets auch zum privaten Bildungsniveau der Lernenden beiträgt, wird er vom Bundesfinanzhof (BFH) bis zum Beweis des Gegenteils der privaten Lebensführung zugeschlagen. „Bei einem Sprachlehrgang im Ausland ist typisierend anzunehmen, dass die zu erwerbenden sprachlichen Kenntnisse auch im außerberuflichen Bereich von Vorteil sind“ (BFH; Aktenzeichen VI R 102/92).

Sprachkurse können aber unter bestimmten Voraussetzungen und bei entsprechender „Beweisführung“ als berufliche Fortbildungskosten steuerlich anerkannt werden. Die Anerkennung liegt zuweilen im Ermessensspielraum eines Sachbearbeiters im Finanzamt

Anrechenbare Elemente

Klar abgrenzbare Bestandteile einer Sprachreise ­ wie die reinen Sprachkurskosten – bieten die besten Chancen auf steuerliche Anerkennung. Lassen Sie sich diese Bestandteile vom Veranstaltern gesondert ausweisen. Eine prozentuale Aufteilung der Gesamtkosten oder auch nur der Reise kommt nicht in Betracht (sog. Aufteilungsverbot). Die gesamten Reise- und Aufenthaltskosten sind dagegen äußerst selten komplett absetzbar, da die Abgrenzung zu privattouristischen Interessen meist nicht schlüssig aufzuzeigen ist. Lassen Sie sich – soweit möglich – durch getrennte Rechnungen für Reise, Unterbringung und Sprachkurs die einzelnen Kostenfaktoren abgrenzen.

Voraussetzungen für Anerkennung

  • Darlegung des beruflichen Bezuges:
    Der Sprachkurs muss ausschließlich, zumindest aber weit überwiegend beruflich oder betrieblich bzw. unternehmerisch veranlasst sein. Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen dem Erwerb oder der Sicherung der Einnahmen oder der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf dienen. Bewerber (auch Studienabgänger) um Stellen, für die Sprachenkenntnis Voraussetzung ist, sollten darlegen können, dass der Kurs in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zur Bewerbung steht. Zur Untermauerung der Argumentation empfehlen sich Arbeitgeberbescheinigungen bzw. bei Unternehmern und Freiberuflern der Verweis auf die Teilnahme an fremdsprachlichen Kongressen sowie die Nutzung von Fachliteratur, der Besuch von Messen und Tagungen im Ausland, der berufliche Gespräche und Korrespondenz in Englisch.
    Sinnvoll ist auch die Terminwahl mit beruflichen Gründen zu belegen und bewusst einen Termin außerhalb der Hauptferiensaison am Zielort auszuwählen. Ein Termin in der Hauptferienzeit könnte auf ein dominierendes Urlaubsinteresse schließen lassen.
  • Explizite Abgrenzung zu privaten Interessen:
    Die „Verfolgung privater Interessen“ muss „nahezu ausgeschlossen“ oder als sehr gering einzustufen sein. Der Steuerpflichtige sollte im einzelnen darlegen und glaubhaft machen, dass konkrete berufliche oder unternehmerische Gründe ihn zur Sprachreise veranlasst haben und privattouristische Interessen keine oder nur eine völlig untergeordnete Rolle spielten. Kursteilnehmer in Begleitung von Familienangehörigen können Schwierigkeiten bekommen, die berufliche Veranlassung glaubhaft zu machen.
  • Intensität:
    Ganztägiger Unterricht erforderlich, da freie Vor- oder Nachmittage den Freizeitverdacht stärken. Unterrichtsfreie Wochenenden werden jedoch in der Regel nicht beanstandet.
    Wer nur Halbtags-Gruppenkurse besuchen kann, sollte um fachspezifischen Einzelunterricht aufstocken wenn er/sie an einer steuerlichen Absetzbarkeit der Kursgebühren interessiert ist.
  • Spezialisierte Inhalte:
    Allgemeine Grundkenntnisse in Englisch können auch in Deutschland, Österreich oder der Schweiz erworben werden. Daher können Kosten für Kurse im Ausland nur steuermindernd geltend gemacht werden, wenn ein vergleichbarer Kurs in Deutschland nicht angeboten wird. Sprachkurse im Ausland müssen spezielle, auf das Fachgebiet des Teilnehmers ausgerichtete Kenntnisse ­ beispielsweise Banken- oder Touristik-Englisch ­ vermitteln. Lassen Sie sich vom Veranstalter eine detaillierte Kursdokumentation samt Teilnahmebestätigung ausstellen lassen. Wo immer möglich sollte die Teilnahme an einem berufsbezogenen Abschlusstest nachgewiesen werden.

Alle Kriterien gelten auch, wenn der Arbeitgeber die Aufwendungen für die Sprachreise übernimmt und als Betriebsausgaben absetzen will. Für die Finanzämter liegt nur dann ein eindeutig „dienstliches Interesse“ vor, wenn der Arbeitnehmer für den Sprachkurs dienstfrei gestellt ist. Wer Urlaub nimmt, schafft damit bereits ein Indiz für „Mischaufwand“ mit Interessen der privaten Lebensführung, was gemäß BFH-Aufteilungsverbot sämtliche Kosten zur Privatsache macht. Lediglich der Kurs selbst kann dann meist geltend gemacht werden.

Für diese Seite wurden unter anderem Informationen folgender Institutionen verarbeitet:
🔗 Fachverband Deutscher Sprachreise-Veranstalter (FDSV)
🔗 Aktion Bildungsinformation (ABI).